ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Stephan Samse Personalberatung GmbH (nachstehend Beratung genannt) und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen.
2. Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Kunden und der Beratung, stellt die Verabredung eines von der Beratung vorgestellten Bewerbers zum Gespräch mit dem Kunden eine Annahme der Geschäftsbedingungen dar.
3. Sollte der Kunde einen von der Beratung vorgestellten Bewerber ablehnen oder ein Bewerber ein Stellenangebot des Kunden ablehnen, so ist der Kunde gleichwohl zur Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars verpflichtet, wenn er den Bewerber innerhalb von 24 Monaten nach dem ersten Vorstellungstermin doch noch einstellen sollte. Dies gilt ebenfalls für jeden weiteren, im Rahmen eines Suchauftrages dem Kunden vorgestellten Samse-Kandidaten, den der Kunde innerhalb von 24 Monaten für andere Positionen einstellt.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von der Beratung Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über Bewerber an Dritte weiterzugeben oder den Bewerber Dritten vorzustellen. Falls der Kunde einen Bewerber, der ihm ursprünglich durch die Beratung vorgestellt wurde, einer anderen Person, Firma oder Gesellschaft vorstellt und dieser Bewerber innerhalb von 24 Monaten nach dem ersten Vorstellungstermin zwischen Bewerber und Kunden von dieser Person, Firma oder Gesellschaft eingestellt wird, ist der Kunde zur Zahlung des gesamten, vereinbarten Honorars verpflichtet.
5. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Auftrag zu stornieren oder zu ändern. Im Falle der Stornierung ist eine Abschlussrate von 50 % der nächsten vereinbarten Honorarnote fällig. Bei Änderung des Auftrags, ist eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich des Honorars zu treffen.
6. Die Beratung ist dem Kunden gegenüber für Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten, Forderungen oder Auslagen, welche dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Beschaffung oder der Einstellung eines Bewerbers entstehen, nicht haftbar, es sei denn, der Beratung fällt vorsätzliches Verhalten zur Last. Die Beratung übernimmt für die Eignung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr; unabhängig davon ist die Beratung jedoch zur sorgfältigen Prüfung und Auswahl der der Beratung als geeignet erscheinenden Kandidaten verpflichtet.
7. Die Beratung wird einem Bewerber die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstandenen Reisekosten und Barauslagen nach Überprüfung im Namen des Kunden erstatten. Diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. lm Falle einer Kündigung seitens des Bewerbers oder des Unternehmens innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt bemüht sich die Beratung, einen geeigneten Ersatz zu finden. Dem Kunden entstehen dadurch keine neuen Honorarkosten, bis auf eventuell zusätzliche Sachkosten, wie z.B. Interview- und Reisekosten. Eine honorarfreie Verpflichtung zu Ersatzbeschaffung besteht jedoch nicht, wenn die Kündigung durch Arbeitsplatzabbau, Reorganisation, Übernahme, Fusion, Änderung der Aufgabenstellung oder ähnliche betriebsbedingte Gründe sowie durch Tod oder Krankheit des Kandidaten verursacht wurde.
9. Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Düsseldorf.