|
|
|
 |
 |
 |
 |
GRUNDSÄTZLICHES ZWISCHEN KANDIDATEN UND BERATER |
 |
|
|
 |
Jeder potentielle Kandidat hat das Recht auf eine realistische und offene Darstellung der zu besetzenden Position.
|
 |
Das persönliche Gespräch zwischen Kandidaten und Berater ist die Grundlage für die Einbeziehung in das Auswahlverfahren.
|
 |
Informationen und Unterlagen gibt der Berater nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kandidaten an den Kunden weiter.
|
 |
Der Kandidat wird in angemessenen Zeitabständen über den Stand des Besetzungsprozesses, insbesondere den Abschluss, informiert.
|
 |
Beim Einholen von Referenzen sichert der Berater dem Kandidaten größtmögliche Sorgfalt zu.
|
|
|